Förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmenarten:
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Prozess-und Verfahrensumstellungen die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen, insbesondere energie- und
ressourceneffiziente Technologien sowie energie- und ressourcenorientierte Optimierung von Produktionsprozessen wie z. B. Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen, der Austausch
einzelner Komponenten sowie die energie- und ressourcenorientierte Optimierung der Prozessführung oder des Verfahrens;
- Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und
überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden; Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte wie z.
B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Optimierung der Wärme-oder Kältespeicherung;
- Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energie-und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess wie
z. B. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen oder die Vermeidung von Produktionsabfällen.
Wir prüfen für Sie, ob die geplante Maßnahme förderfähig ist, schätzen die Fördermittelhöhe ab und begleiten Sie bei der richtliniengerechten Beantragung.
Beispiele für in diese technologieoffene Förderung:
- Spritzgussmaschine
- Fräsmaschine
- Freikühler für eine Kompressionskälteanlage
- Emailleofen
Die Förderung steht für Neu- und Ersatzinvestitionen zur Verfügung.