1. Allgemeines
Die folgenden wiedergegebenen Bedingungen sind Bestandteil unserer Verträge. Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Geschäftsbedingungen von Kunden gelten, soweit sie von diesen Bedingungen abweichen als widersprochen und ausgeschlossen. Unsere Angebote erfolgen freibleibend, soweit im Angebot keine Bindungsfrist enthalten ist. An den vom Auftragnehmer erstellten Entwicklungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.
2. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber Planungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Dokumentationsaufträge ausführen.
Diese Arbeiten erfolgen nach einem vom Auftraggeber vorgelegten Muster des Endproduktes, oder aufgrund detaillierter technischer Angaben und Richtlinien der zu planenden Konstruktion.
Änderungen, die nach Vertragsschluss oder in der Herstellungsphase an den Konstruktionen vorzunehmen oder auf sonstige Wünsche des Auftraggebers zurückzuführen sind werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
Der Leistungsfortschritt und die Fertigstellung des Auftrages wird vom Auftraggeber nach Durchsprache der ihm vorgelegten Projektunterlagen unterzeichnet und bestätigt. Die Aufsichtspflicht über das Gesamtprojekt obliegt dem Auftraggeber.
3. Preis, Zahlung und Lieferung
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Die Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Die Abrechnung der Aufträge erfolgt nach Leistungsfortschritt, wie in Nummer 2 vermerkt.
Bei Auftragsbruch aufgrund unvorhergesehener Gegebenheiten wird der bis dahin erbrachte Leistungsumfang in Rechnung gestellt. Hiervon bleibt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche unberührt.
Die Projektunterlagen bleiben Eigentum des Auftraggebers und sind auf Aufforderung unverzüglich und vollständig an den Auftraggeber auszuhändigen. Dem Auftragnehmer steht ein Zurückhalterecht der Unterlagen solange zu, bis der Werklohn aus der jeweiligen Leistung beglichen ist.
4. Gewährleistung
Ist die Leistung des Auftragnehmers mit Mängeln behaftet, so ist der Auftragnehmer verpflichtet in einem angemessenen Zeitraum diese Mängel in den Projektunterlagen (Zeichnungen) kostenlos zu beheben. Sonstige Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Schadensersatzansprüche – gleich, auf welchem Rechtsgrund beruhend sind hingegen ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder einer seiner Erfüllungsgehilfen.
5. Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das gesamte vom Auftraggeber erhaltene Wissen geheim zu halten und ausschließlich für die Konstruktion der vom Auftraggeber bestellten Vertragsgegenstände zu verwenden.
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solches Wissen, das
a) dem Auftragnehmer nachweislich vor Beginn der Kontakte zwischen ihm und dem Auftraggeber oder vor der Weitergabe durch den Auftraggeber bekannt war.
b) öffentlich bekannt ist oder nach Abschluss dieser Vereinbarung öffentlich bekannt wird, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat.
c) der Auftragnehmer von Dritten erhält, die ein Recht zur Weitergabe des Wissens haben.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Villingen-Schwenningen.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht.
Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit als möglich entspricht.